Projekt
Überwindung von sexuellem Missbrauch als Herausforderung für den Schulunterricht
Praxisbericht aus:
Deutsches Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt, 6/2022, S. 341-344
Die Überwindung von sexuellem Missbrauch als Herausforderung für den Religionsunterricht – Ein Erfahrungsbericht
Nach der öffentlichen Empörung über Fälle sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich ist Vertrauen zurück zu gewinnen nicht nur durch vorbehaltlose Aufarbeitung und Opferentschädigung sowie dienstrechtliche Vorkehrungen1. Im Religionsunterricht haben die Kirchen darüber hinaus die Chance, sich in diesem gesamtgesellschaftlichen Problembereich durch therapeutische und präventive Bildungsarbeit neu positiv zu profilieren. Friedrich Gehring bietet aus 25-jähriger Schulpraxis kompetenzorientierte Materialien dazu.
Anregung aus der Schülerschaft
Auf die Bitte einer Schülerin einer 9. Realschulklasse, auf das Thema Vergewaltigung im Religionsunterricht einzugehen, begann ich 1985, dazu nach Unterrichtsmaterialien zu suchen. Im Lauf der Jahre kamen aus Büchern, Zeitungsberichten, den Schulklassen selbst sowie aus dem Bekanntenkreis eine Reihe von Materialien zusammen, die kompetenzorientiert zu bearbeiten waren.
Erste Unterscheidungen
Zunächst bot mir eine Sammlung von Berichten und Interviews betroffener Frauen geeignetes Material.2 An zwei Fällen aus dem Jahr 1940 ließen sich wesentliche Unterscheidungen bewusst machen und hilfreiche Verhaltensweisen aufzeigen.
Eine 54-Jährige berichtet, wie sie 1940 als 18-Jährige von einem Offizier auf Heimaturlaub vergewaltigt wurde. Sie war aus Mitgefühl, weil er tags darauf wieder an die Front musste, mit auf sein Zimmer gegangen, um seine Antiquitätensammlung zu bewundern. Sie warf sich danach selbst Naivität vor. Ein Jahr lang ertrug sie die als entsetzlich empfundene eheliche Sexualität, ließ sich scheiden und verdrängte das Erlebte 30 Jahre lang durch unermüdliche Berufstätigkeit. Nach einem Zusammenbruch konnte sie in einer psychosomatischen Klinik erstmals unter Schreikrämpfen über die Vergewaltigung sprechen. Wenn Suizidgedanken quälten, rief sie bei der Telefonseelsorge an. Furchtbarer Hass überkam sie bei Presseberichten von Fällen, bei denen Staatsanwälte oder Richter den Opfern nicht glaubten.3
Eine Mutter von zwei Kindern berichtet, dass ihr Stiefvater 1940 auf Heimaturlaub mehrmals Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, als sie 10 und 11 Jahre alt war. Sie fragte ihre 13-jährige Cousine, ob ihr Vater mit ihr das nie machen würde, und wurde von dieser aufgeklärt. Von da an wehrte sie sich erfolgreich gegen die Versuche des Vaters. Als die Mutter etwas bemerkte, war sie nicht dem Täter, sondern der Tochter böse. Der spätere Ehemann des Opfers war genügend einfühlsam, sie nicht sexuell zu bedrängen. So hatte der kindliche Missbrauch keine negativen Auswirkungen auf die eheliche Sexualität.4
Aus den beiden Fällen wurden Unterschiede herausgearbeitet, um hilfreiches Verhalten gegenüber Opfern bewusst zu machen. Wenn Opfer sich selbst schuldig fühlen oder von anderen schuldig gesprochen werden, müssen sie schweigend das Erlebte verdrängen und die entstandenen Aggressionen statt gegen die Täter gegen sich selbst wenden, was zum Suizid führen kann. Wenn Opfer aber das Unrecht der Tat dem Täter vorwerfen können, müssen sie nicht verdrängen, sondern können sich das Erlebte von der Seele reden, was die Suizidgefahr verringert. Für die Kompetenz zur ersten Hilfe kommt es deshalb entscheidend darauf an, dem Opfer keinerlei Vorwürfe zu machen, sondern ganz auf die Seite der Opfer zu treten. Opfer, die sich - wenn auch erst nach einiger Zeit - gegen die Täter wehren können, sind wesentlich geringer geschädigt, weil die Vergewaltigung den Tätern weniger zur sexuellen Befriedigung dient, sondern eher ihrem Wunsch nach Unterwerfung Schwächerer entspricht. Die Tat misslingt bei wehrhaften Opfern, sie siegen.
Juristische Aufarbeitung der Straftaten
Über Sieg oder Niederlage entscheidet vielfach die juristische Aufarbeitung der Sexualstraftaten. Deshalb wurde der Film „Angeklagt“ Bestandteil der Unterrichtseinheit, der 1988 nach einem wahren Fall aus dem Jahr 1983 gedreht wurde. Nach einer Vergewaltigung durch drei Männer in einer Bar geht das Opfer den harten Weg zur Spurensicherung in die Klinik und zur Staatsanwaltschaft. Die Täter kommen glimpflich davon, weil die Staatsanwältin einwilligt, nur schwere Körperverletzung anzuklagen. Auf die heftige Beschwerde des Opfers findet die Staatsanwältin eine Möglichkeit, die zur Tat anfeuernden Männer anzuklagen. Das Opfer kann als Zeugin vor Gericht die Vergewaltigung schildern, der Freund eines Täters wird als Zeuge gewonnen und das Plädoyer der Staatsanwältin überzeugt die Geschworenen. Der Film vermittelt, wie wichtig es ist, auf die Seite des Opfers zu treten, zur Spurensicherung zu ermutigen, zur Polizei zu begleiten und als Zeuge zu dienen. Es geht also um die Kompetenz, erste Hilfe zu leisten und therapeutisch zu wirken durch Ermutigung zur Vorbereitung des Strafprozesses. Im Laufe der Entwicklung der Unterrichtseinheit entstand eine Liste von hilfreichem Verhalten solidarischer Personen sowie von Therapieschritten, bei denen Opfer begleitet werden sollten (Befreiung aus dem Machtbereich von Tätern durch schützende Personen und Gruppen, Überwindung von Ohnmachtsgefühlen, etwa durch Einübung von abwehrendem Verhalten, Konfrontation der Täter mit dem Schmerz der Opfer, etwa in Täter-Opfer-Gesprächsgruppen, um einem Bagatellisierungsversuch wie etwa dem einer „Vergewohltätigung“ zu begegnen).
Kompetenz zur Empathie in die Opfer
Der Film wurde ausschließlich an einem Berufsschulzentrum eingesetzt. Bei der Szene der Tatschilderung wurde die Anwesenheitspflicht aufgehoben. Niemals machte jemand von dem Angebot Gebrauch. Auf den Gesichtszügen war regelmäßig abzulesen, ob sich jemand mit dem Opfer identifizieren konnte. Vor allem männliche Filmbeobachter grinsten gelegentlich. Um in solchen Fällen die Fähigkeit zur Identifikation mit den Opfern zu erhöhen, setzte ich einen Ausschnitt aus dem Film „American History X“ von 1998 ein. Der Held des Films, Derek, der für einen rassistisch motivierten Mord ins Gefängnis kommt und dort wegen seiner drogenkritischen Haltung bei den weißen Mithäftlingen in Ungnade fällt, wird von deren Anführer in einem Duschraum vergewaltigt. In der Regel trat auch bei denen, die beim Film „Angeklagt“ gegrinst hatten, deutliche Betroffenheit ein. Ein entsprechendes Unterrichtsmedium verdanke ich einer Abiturientin, die mir den Bericht über den sechs Jahre langen Missbrauch ihres Freundes durch einen Nachhilfelehrer übergab mit der Erlaubnis, ihn zwei Jahre nach ihrem Schulabgang anonymisiert und leicht entstellt unterrichtlich einzusetzen. Dieser Bericht löste unter anderem deshalb große Betroffenheit aus, weil trotz der intensiven Bemühungen der Freundin der inzwischen längst Erwachsene immer noch nicht in der Lage war, den Täter anzuzeigen oder ihn wenigstens mit seinem Schmerz zu konfrontieren.
Auch bei Schülerinnen war die mitfühlende Identifikation mit den weiblichen Opfern nicht immer selbstverständlich. Es konnten immer wieder verurteilende Sätze fallen wie: „Bei dem Outfit darf sie sich nicht wundern, dass ihr so etwas passiert“. Ich fragte daraufhin gelegentlich in die Runde, wer von den Anwesenden dann wohl am ehesten gefährdet wäre, worauf nicht selten die zunächst wenig solidarischen Schülerinnen nervös an ihrer Oberbekleidung zupften. Es galt zu vermitteln, dass die Kleidung von Opfern niemals eine Ausrede sein kann für Täter oder ein Grund, Mitgefühl und Solidarität mit dem Opfer zu verweigern.
Entzauberung der Täter und Arbeit an männlicher Identität
Anfangs der 1990er Jahre stellte ich in der öffentlichen medialen Wahrnehmung einen Wandel fest. Es wurde weniger von „Notzucht“ geredet, was „Triebstärke“ oder „sexuelle Frustration“ als Tatmotiv unterstellte. Es wurde bewusster, dass die Täter ihr Machtstreben befriedigen durch Unterwerfung der Opfer und dass sie nicht selbstbewusste starke Persönlichkeiten, sondern häufig selbst Gedemütigte sind, die in der Überwältigung der Opfer die eigene erlittene Demütigung kompensieren wollen. Sie sind schwache Männer, die ihre Schwäche zu übertünchen versuchen durch das Ausleben scheinbar starker männlicher Gewalt. Diese Entzauberung war die Vorstufe zur Förderung alternativer, echt starker Männlichkeit. Ein Schüler hatte mich auf die Arbeit des Franziskaners Richard Rohr aufmerksam gemacht 5. Rohr bezieht sich auf das Grimmsche Märchen „Der Eisenhans“ und entwirft dabei eine männliche Emanzipation, die sich von dem Gehorsam gegen das Gebot der Mutter (auch der „Mutter Kirche“6) löst, das heißt, gesellschaftliche Konventionen selbstbewusst, eigenverantwortlich und autoritätskritisch hinterfragt und der erkannten Wahrheit dient nach dem Vorbild von Johannes, dem Täufer. Anschließend an die Bearbeitung des „Eisenhans“ beschäftigten sich die Schulklassen gerne mit einer Liste männlicher und weiblicher Rollendefinitionen (von Ritter, Macho, Pantoffelheld bis Frauenversteher, Casanova, Weichei und „wilder Mann“ bzw. von Glucke, Klette, Mauerblümchen, Hausdrachen bis Karrierefrau, Emanze, Zicke, Romantikerin und „wilde Frau“). Es galt zu klären, wie viel Prozent von welchem Rollenanteil die Einzelnen selbst verwirklichten bzw. vom anderen Geschlecht wünschten. Auffällig war, dass viele Schüler an einer Partnerin den Rollenanteil „sanfte Autorität“ schätzten. Dabei konnte angeregt werden, diese Art von Autorität als Teil des eigenen gewaltfreien männlichen Selbstbilds zu übernehmen. Die jeweils hohe emotionale Besetzung der Thematik lässt hoffen, dass hierbei nachhaltige gewaltpräventive Männerarbeit stattfand. Wahre Männlichkeit wurde definiert durch die Fähigkeit zur Selbstbeherrschung, um auch bei fortgeschrittener Erregung jederzeit das Nein einer Frau respektieren zu können.
Prävention durch Tätertherapie
Angeregt durch einen Zeitungsbericht ergänzte ich die Männerarbeit durch das Unterthema „Tätertherapie“. Aufgrund der Erfahrung, dass Täter oft selbst ehemalige Opfer sind, wurden die Therapieschritte für Opfer auf die Täter angewandt. Dabei wurde bewusst, dass es für Männer noch schwerer ist als für Frauen, sich als Opfer wahrzunehmen, weil dieser Schritt in hohem Maß das eigene Selbstwertgefühl bedroht, weshalb es in der Presse und Literatur kaum Berichte über männliche Opfer gibt. Aber erst durch dieses Eingeständnis wird er Weg frei, Aggressionen gegen die erlebten Peiniger zu entwickeln, anstatt Ausgleich zu suchen im Peinigen Schwächerer. Hier wird die Dringlichkeit ersichtlich, Prävention zu betreiben etwa durch eine männliche MeToo-Bewegung, damit nicht weiter Opfer zu Tätern werden. Wie schwierig diese Männerarbeit ist, zeigen exemplarisch die frauenfeindlichen „Proud Boys“ in den USA, die durch die neoliberale Politik geschwächt sind, aber nicht gegen diese aufstehen, sondern sich zu retten versuchen durch Identifikation mit dem Frauen verachtenden, scheinbar starken Präsidenten Trump. Für ihn den Sitz demokratischer Parlamente am 6. Januar 2021 gewaltsam zu erobern war für sie der leichtere Weg.
Präventionsarbeit im Bereich Kindsmissbrauch
Nachdem mir persönlich ein Fall eines typischen Kindsmissbrauchs bekannt geworden war, ließ ich diesen anonymisiert und leicht verändert bearbeiten. Ein Ehepaar mit vier Kindern, einem Sohn im Alter von 12 und drei Töchtern von 6, 5 und 3 Jahren lässt sich scheiden, wobei vor allem die älteste Tochter unter der Trennung von ihrem Papa leidet. Der Vater heiratet bald nach der Trennung, die Mutter befreundet sich mit einem Mann aus einem sozialen Beruf, der ein strenges Kommando über die Töchter pflegt und wegen geringfügiger Versäumnisse Haus- oder gar Bettarrest verordnet. Als der Vater die Töchter mit seiner zweiten Ehefrau besucht, macht diese Beobachtungen, die sie einen Missbrauch der ältesten Tochter, inzwischen 15 Jahre alt, vermuten lassen. Sie teilt den Verdacht dem Patenonkel der jüngsten Tochter mit, ohne auf dessen Nachfrage nach den konkreten Beobachtungen zu antworten. Ein halbes Jahr später, kurz vor Weihnachten, ruft der Vater den Patenonkel an, die mittlere Tochter habe sich der Verlobten des Bruders über den Missbrauch durch den Freund der Mutter brieflich anvertraut. Da er kurz vor einer längeren Auslandsreise steht, bittet er den Patenonkel, sich um den Fall zu kümmern. Vom Bruder erfährt der Onkel, die mittlere Tochter habe zu seiner Verlobten Vertrauen gefasst, weil sie von ihr gehört habe, dass Jesus uns beschützt. Es sei bereits Anzeige bei der Polizei erstattet. Der Täter wisse noch nichts davon.
Die Älteste bekommt glücklicherweise die Erlaubnis, an Silvester zum Bruder zu reisen, die Mittlere darf Silvester bei der Familie ihres Freundes verbringen in einem abgelegenen Bauernhof. Als die Älteste abgereist ist, geht die Jüngste unter einem Vorwand mit der Schwester weg und fährt mit auf den Bauernhof, weil sie weiß, dass die Mutter dies nicht bemerken wird, denn diese geht zur gleichen Zeit mit dem Freund in dessen Wohnung, in das „Liebesnest“, wie die Mädchen sagen.
Am Neujahrstag eröffnet der Patenonkel der Mutter nach deren Rückkehr in ihre Wohnung telefonisch, dass die Mädchen nicht mehr so schnell zurückkehren werden. Sie meint daraufhin: „Ich habe ja schon immer gesagt, wir müssten mal reden“. Erst am Ende der Weihnachtsferien wird ihr klar, dass sie den Freund nicht mehr in ihre Wohnung lassen darf, damit die Mädchen zurückkommen können. Der Täter möchte vom Patenonkel wissen, was ihm vorgeworfen wird. Dieser weiß es nicht. Später stellt sich heraus: Es hat damit begonnen, dass er die Mädchen beim Nacktbaden an einem abgelegenen Fluss fotografiert hat. Später legte er sich zu ihnen ins Bett, um sie zu begrapschen. Die Älteste ist sehr erleichtert, dass der Täter gesteht und sie deshalb nicht vor Gericht aussagen muss. Sie hatte sich auf den Schoß des Täters gesetzt, als der Vater mit der zweiten Frau zu Besuch war. Der Täter wird zu 180 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Nach sechs Monaten lässt die Mutter ihn wieder in ihre Wohnung. Die Mittlere kann in ein Internat, weil der Vater dafür einen Kredit aufnimmt. Die Älteste kommt zu einer Ausbildung in eine ferne Stadt, die Jüngste hat keine Angst mehr vor dem Täter. Sie erzählt später: „Vor mir hatte er Respekt, denn er wusste, ich bin geschwätzig“. Die Mutter trennt sich erst drei Jahre später endgültig vom Täter. Bei der Hochzeit der Jüngsten wird bekannt, dass der Täter im Gefängnis sitzt, weil er einen Jungen missbraucht hat.
Der Fall wurde erzählt nach der Methode des interaktiven Erzählens. Dabei wird immer wieder unterbrochen, um die Klassen Vermutungen anstellen zu lassen (etwa: Was könnte der Täter tatsächlich getan haben? Warum hat die Älteste so große Angst vor einem Prozess?) oder zu Beurteilungen aufzufordern (etwa: War es vom Bruder richtig, gleich bei der Polizei Anzeige zu erstatten? Wie ist das Verhalten der Mutter zu beurteilen?) oder Handlungsalternativen zu erörtern (etwa: Was hätte der Bruder anderes machen können? Wie wären die Mädchen ohne Prozess zu retten gewesen?).
Leider hatte ich nur an einem Berufsschulzentrum die Möglichkeit, den Fall bearbeiten zu lassen, also bei jungen Menschen ab etwa 16 Jahren. Ich halte es aber für notwendig, mit solcher Präventionsarbeit schon bei jüngeren Schulklassen zu beginnen. Denn es dürfte nicht selten vorkommen, dass Kinder über Missbrauchserfahrungen eher mit Gleichaltrigen sprechen können, weil es eben vor allem dort zum Missbrauch kommt, wo keine erwachsenen Vertrauenspersonen zur Verfügung stehen. Deshalb muss die Kompetenz zu erster Hilfe bei Missbrauchsfällen unter Kindern ebenso verbreitet werden wie etwa die Fähigkeit, sicher Fahrrad zu fahren. Kein Kind muss sich bei der Bearbeitung des Falles outen, da der Fall – wie im therapeutischen Religionsunterricht (TRU) üblich – ein Inkognito bietet bei der Bearbeitung des Problems7. Zugleich werden Kinder zweifellos ermutigt, hilfreiche Erwachsene zu suchen und zu finden, wie es im bearbeiteten authentischen Fall geschieht, vielleicht sogar mit Hilfe Gleichaltriger. Ich könnte mir gut vorstellen, anhand der Danielerzählung zur seelsorgerlichen und therapeutischen Fragestellung zu kommen, wo Kinder heute in eine Löwengrube fallen und wie sie daraus gerettet werden können, um dazu beispielhaft das Missbrauchsproblem anzusprechen. Ich bin gerne bereit, Lehrkräfte, die sich dieser Herausforderung stellen wollen, unterrichtspraktisch zu beraten oder exemplarisch bei Fortbildungen entsprechenden Unterricht vorzuführen.
1Volker Matthaei in: Deutsches Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt 10/2021, S. 624 ff
2Hans-Dieter Degler, (Hg.), Vergewaltigt, Frauen berichten, Spiegel-Verlag, 1981
3a.a.O. S. 68 f
4a.a.O. S. 109 ff
5Richard Rohr, Der wilde Mann, Geistliche Reden zur Männerbefreiung, deutsch; Claudius Verlag München 1986
6Römisch katholische Priester müssen sich bei ihrer Weihe flach auf den Kirchenboden legen. Dies symbolisiert die autoritäre Unterwerfungsforderung unter die päpstliche Unfehlbarkeit. Es darf nicht wundern, dass diese Demütigung bei der sexuellen Unterwerfung von Kindern kompensiert wird. Solche systemische Förderung des Kindsmissbrauchs betrifft allerdings auch lutherische Kirchen, denn Luther ordnete die reformatorischen Kirchen den autoritären gewalttätigen Feudalherren unter. Dies wirkte sich nicht nur gemäß CA 16 bei der Teilnahme am NS-Vernichtungskrieg aus, sondern eben auch beim Kindsmissbrauch in lutherischen Kirchen.
7 Zeitschrift entwurf, Sonderheft Juli 1971 „zur diskussion“, S. 21